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Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck

Flüssigkeiten

Auf allen Flügen, die in der EU starten - auch auf Inlandsflügen - dürfen Flüssigkeiten nur noch in geringen Menge durch die Sicherheitskontrolle mitgenommen werden:

Beispiele für Flüssigkeiten

  • Parfum
  • Schaum
  • Deodorant
  • Gel
  • Spray
  • Shampoo
  • Öl
  • Mascara
  • Getränke
  • Lotion
  • Sirup
  • Creme
  • Pasten einschließlich Zahnpasta

Die Ausnahmen

Reisende mit Kindern

Weitere Handgepäck-Regelungen

Grundsätzlich dürfen im Handgepäck keine gefährlichen Gegenstände mitgenommen werden, die dazu geeignet sind, andere Menschen zu verletzen. Hierzu zählen z.B. scharfe und spitze Gegenstände wie Scheren, Nagelfeilen, Messer oder Feuerwerkskörper. Eine ausführliche Liste verbotener Gegenstände auf Flugreisen hat das Bundesverkehrsministerium unter www.bmvbs.de herausgegeben.

Abgrenzung
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