Flüssigkeiten
Auf allen Flügen, die in der EU starten - auch auf Inlandsflügen - dürfen
Flüssigkeiten nur noch in geringen Menge durch die Sicherheitskontrolle mitgenommen
werden:
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Alle Behältnisse bis max. 100 ml Fassungsvermögen müssen in einem
transparenten, wiederverschließbaren 1-L-Beutel verpackt sein.
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Der Beutel muss vollständig geschlossen sein.
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Ein Beutel pro Fluggast.
Beispiele für Flüssigkeiten
- Parfum
- Schaum
- Deodorant
- Gel
- Spray
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- Shampoo
- Öl
- Mascara
- Getränke
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- Lotion
- Sirup
- Creme
- Pasten einschließlich Zahnpasta
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Die Ausnahmen
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Keine Einschränkungen gibt es für Travel Value und Duty Free - Produkte
im Handgepäck, sofern sie nach der Sicherheitskontrolle auf einem EU-Flughafen
oder an Bord einer EU-Fluggesellschaft gekauft wurden. (Ausnahme USA - Flüge.)
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Medikamente und Spezialnahrung (z.B. Babynahrung), die während des Fluges
benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels im Handgepäck transportiert
werden. Diese Artikel müssen dem Sicherheitspersonal ebenfalls vorgelegt
werden.
Reisende mit Kindern
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Getränke für Kinder dürfen nur in einer Babyflasche mitgenommen werden.
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Tragbare DVD Player müssen genauso wie Laptops auf das Band gelegt werden.
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Es ist empfehlenswert, für Kleinkinder und für die Eltern etwas zum Wechseln
zu haben.
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Auf vielen Flughäfen gibt es einen extra Sicherheitsschalter für Familien
mit Kindern.
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Babynahrung sollte auch in einer Zip Tüte untergebracht werden.
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Kinder bekommen manchmal bei Start und bei der Landung Ohrenschmerzen.
Daher immer etwas zu trinken haben, oder Nasenspray. Dieses jedoch bitte
mit dem Arzt absprechen.
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Kinder unter zwei Jahren haben keinen Sitzplatz. Sie werden bei dem Start
und bei der Landung auf dem Schoß der Eltern mit einem zusätzlichen Gurt
angeschnallt.
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Freigepäck variiert je nach Airline. Bitte informieren
Sie sich bei der jeweiligen Fluggesellschaft.
Weitere Handgepäck-Regelungen
Grundsätzlich dürfen im Handgepäck keine gefährlichen
Gegenstände mitgenommen werden, die dazu geeignet sind, andere Menschen
zu verletzen. Hierzu zählen z.B. scharfe und spitze Gegenstände wie Scheren,
Nagelfeilen, Messer oder Feuerwerkskörper. Eine ausführliche Liste verbotener
Gegenstände auf Flugreisen hat das Bundesverkehrsministerium unter www.bmvbs.de herausgegeben.