Eltern, die mit ihren Kindern in den Sommerferien auf Auslandsreise gehen wollen, müssen für den Nachwuchs eigene Pässe haben. Laut Innenministerium sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern vom 26. Juni an ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Ab diesem Tag müssen alle Kinder bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Je nach Alter und Reiseziel kommen dafür Kinderreisepässe, Reisepässe oder Personalausweise in Frage. Die Pässe der Eltern bleiben weiter uneinges schränkt gültig. Bei der Neuausstellung von Reisepässen werden bereits seit 2007 keine Kinder mehr eingetragen.
Ein Antragsformular für Kinderreisepässe gibt es → beim Auswärtigen Amt
Für die Beantragung eines Personalausweises/Reisepasses oder Kinderreisepasses
müssen Sie persönlich ins Bürgerbüro/Rathaus der Stadt erscheinen.
Bei Kinderreisepässen ab dem 10. Lebensjahr ist die Unterschrift des Kindes erforderlich.
Wir drucken für Sie den Antrag aus. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei Beantragung
von Reisepässen für Minderjährige (unter 18 Jahren) und Kinderreisepässen
werden beide Unterschriften der Personensorgeberechtigten benötigt und es müssen
zusätzlich zwei Fingerabdrücke ( beim Reisepass Pflicht) vom Antragsteller abgenommen werden.
Sie können den Personalausweis/Reisepass nicht gleich mitnehmen,
da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Die Gesamtbearbeitungszeit von der Beantragung
bis zur Abholung beträgt zur Zeit etwa zwei bis drei Wochen.
Sie müssen den Personalausweis/Reisepass oder Kinderreisepass persönlich abholen.
Gültigkeit des Personalausweises/Reisepasses und Kinderreisepasses
Für Personen,
die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 6 Jahre
Für Personen ab dem vollendeten 24. Lebensjahr: 10 Jahre
Kinderreisepässe werden für 6 Jahre, höchstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt.
Für weitere Informationen bezüglich Kosten und Austellungsdauer wenden Sie sich bitte an ihr örtiches Bürgerbüro.